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Voraussetzungen und Versicherungsdauer

Was für den Abschluss der AU-PAIR24 Versicherung notwendig ist und welche Rahmenbedingungen gelten.

Voraussetzungen

Sie können Ihr Au-pair bei AU-PAIR24 unter folgenden Voraussetzungen versichern:

  • Ihr Au-pair ist nicht älter als 29 Jahre.
  • Ihr Au-pair hält sich vorübergehend im Geltungsbereich auf.

Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung als Nachweis der Versicherung bei Ämtern und Behörden,
  • eine Versichertenkarte für Ihr Au-pair,
  • ein Ärzte-Info-Ticket für die direkte Abrechnung mit dem Arzt.

Ab wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise, bei einer Umvermittlung ab dem Tag des Gastfamilienwechsels. Der Versicherungsschutz beginnt zum selben Datum. 

Wird die Versicherung nach Einreise oder Gastfamilienwechsel abgeschlossen, beginnt die Versicherung rückwirkend mit dem Tag der Einreise oder des Wechsels, der Versicherungsschutz jedoch am Tag nach Eingang des Antrages in unserem Büro (00.00 Uhr). 

Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. 

Reist das Au-pair vorzeitig zurück oder wechselt die Gastfamilie, kann die Versicherung auf Wunsch taggenau zum Datum des Kündigungseingangs beendet werden. Für eine rückwirkende Erstattung der Beiträge, benötigen wir entsprechende Nachweise:

- einen Ausreisebeleg aus Deutschland
- eine Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung

Falls die Einreise nach Deutschland nicht möglich ist, können Sie die Reiseversicherung selbstverständlich stornieren. Nach Versicherungsbeginn ist die Voraussetzung dafür ein entsprechender Nachweis – in diesem Fall benötigen wir eine Kopie der Visumsablehnung.

Bitte beachten Sie, dass Vertragsänderungen nur durch den Versicherungsnehmer vorgenommen werden können.

Nutzen Sie für die Übermittlung Ihres Kündigungs- oder Stornierungswunschs einfach und bequem unser Online-Formular.

Zum Online-Formular

Erfolgt die Rückreise während der Versicherungsdauer und auf direktem Wege, besteht in den Ländern, über die die Rückreise ins Heimatland erfolgt, ebenfalls Versicherungsschutz. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Rückreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern.