Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Au-pair nach Deutschland kommen.
In Deutschland ist die Gastfamilie verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für Sie abzuschließen. Sie brauchen sich nicht um eine Versicherung zu kümmern. Bitten Sie Ihre Gastfamilie um eine Kopie der Versicherungsbestätigung, damit Sie wissen, wo Sie versichert sind und was versichert ist. Eine Au-pair-Versicherung besteht üblicherweise aus Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung.
Viele Botschaften verlangen für ein Visum die Vorlage einer Versicherungsbestätigung. Wenn Sie sich selbst um Ihr Visum kümmern, bitten Sie Ihre Gastfamilie um eine Kopie der Versicherungsbestätigung. Unsere Versicherung wird von Botschaften und Konsulaten anerkannt. Achten Sie darauf, dass die Versicherung schon am Tag der Abreise beginnt, dann sind Sie mit AU-PAIR24 schon während der Anreise versichert, sobald Sie Ihr Heimatland verlassen haben.
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter "Verhalten im Schadensfall" nachlesen oder Sie nehmen sich die Übersicht Ablauf im Schadensfall zur Hand. AU-PAIR24 gilt auch bei Urlauben bis zu 6 Wochen, weltweit und auch in Ihrem Heimatland.
Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung aufheben, weil Behörden in Deutschland und in manchen Heimatländern einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland fordern. Falls Sie nach Ihrem Au-pair Aufenthalt studienvorbereitende Sprachkurse in Deutschland absolvieren, empfehlen wir Ihnen EDUCARE24 als Anschlussversicherung.