Informationen für Gastfamilien

An dieser Stelle haben wir Informationen zusammengestellt, die Sie als Gastfamilie interessieren können.

Rechtliche Grundlagen

Die Bundesagentur für Arbeit ist neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt in das Au-pair-Wesen involviert. Es existieren keine gesetzlichen Regelungen, die Richtlinien für Au-pair-Aufenthalte werden von der Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt herausgegeben. Wichtigte Punkte sind unter anderem:


  • eigenes Zimmer für das Au-pair,
  • Teilnahme am Familienleben,
  • Abschluss eines Au-pair-Vertrages,
  • Abschluss einer Au-pair-Versicherung durch die Gastfamilie.

Abschluss einer Au-pair-Versicherung durch die Gastfamilie

Wenn Sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Sie als Gasteltern verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuschließen. Vorgeschrieben ist eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Eine umfassende Au-pair-Versicherung besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Krankenversicherung,
  • Unfallversicherung,
  • Privathaftpflichtversicherung,
  • Haftpflichtversicherung für Au-pair-Tätigkeiten,
  • Abschiebekostenversicherung.

Krankenversicherung

Sie ist von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Eine Krankenversicherung für Au-pairs deckt neben ambulanten und stationären Heilbehandlungen auch den medizinischen Rücktransport bei schweren Erkrankungen und Unfällen ab. Mitversichert sind auch Schwangerschaft und Geburt, was bei vielen Reisekrankenversicherungen nicht der Fall ist.

Unfallversicherung

Sie ist ebenfalls vorgeschrieben und leistet im Todesfall und bei Invalidität aufgrund eines Unfalles.

Haftpflichtversicherung

Hier muss man unterscheiden: Handelt es sich um eine reine Privathaftpflichtversicherung oder um eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs? Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus einer Privathaftpflichtversicherung und einer Versicherung der Au-pair-Tätigkeit. Für uns ist die Absicherung der Au-pair-Tätigkeit selbstverständlich, aber bei vielen Anbietern ist sie nicht mitversichert.

Abschiebekostenversicherung

Einige Ausländerbehörden verlangen für die Visaerteilung eine von den Gasteltern unterschriebene Verpflichtungserklärung. Kommt es zu einer Abschiebung, können öffentliche Stellen an die Gastfamilie mit finanziellen Forderungen herantreten. Eine Abschiebekostenversicherung kommt für diese Kosten auf.

Nach dem Au-pair-Aufenthalt

Wenn Ihr Au-pair nach dem Au-pair-Aufenthalt als Sprachschülerin in Deutschland bleiben möchte, bieten wir EDUCARE24 als Anschlussversicherung an.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-983

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr

Telegram Messenger


au-pair24.de Reviews with ekomi.co.uk