Informationen für Gastfamilien
An dieser Stelle haben wir Informationen zusammengestellt, die Sie als Gastfamilie interessieren können.
Rechtliche Grundlagen
Die Bundesagentur für Arbeit ist neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt in das Au-pair-Wesen involviert. Es existieren keine gesetzlichen Regelungen, die Richtlinien für Au-pair-Aufenthalte werden von der Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt herausgegeben.
Wichtige Punkte sind unter anderem:
- eigenes Zimmer für das Au-pair,
- Teilnahme am Familienleben,
- Abschluss eines Au-pair-Vertrages,
- Abschluss einer Au-pair-Versicherung durch die Gastfamilie.
Abschluss einer Au-pair-Versicherung durch die Gastfamilie
Wenn Sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Sie als Gasteltern verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuschließen. Vorgeschrieben ist eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.
Eine umfassende Au-pair-Versicherung besteht aus folgenden Bausteinen:
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Privathaftpflichtversicherung,
- Haftpflichtversicherung für Au-pair-Tätigkeiten,
- Abschiebekostenversicherung.
Empfehlenswerte Bausteine einer Au-pair-Versicherung
Krankenversicherung
Sie ist von der Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben. Eine Krankenversicherung für Au-pairs deckt neben ambulanten und stationären Heilbehandlungen auch den medizinischen Rücktransport bei schweren Erkrankungen und Unfällen ab. Mitversichert sind auch Schwangerschaft und Geburt, was bei vielen Reisekrankenversicherungen nicht der Fall ist.
Unfallversicherung
Sie ist ebenfalls vorgeschrieben und leistet im Todesfall und bei Invalidität aufgrund eines Unfalles.
Haftpflichtversicherung
Hier muss man unterscheiden: Handelt es sich um eine reine Privathaftpflichtversicherung oder um eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs? Eine echte Haftpflichtversicherung für Au-pairs besteht immer aus einer Privathaftpflichtversicherung und einer Versicherung der Au-pair-Tätigkeit. Für uns ist die Absicherung der Au-pair-Tätigkeit selbstverständlich, aber bei vielen Anbietern ist sie nicht mitversichert.
Abschiebekostenversicherung
Einige Ausländerbehörden verlangen für die Visaerteilung eine von den Gasteltern unterschriebene Verpflichtungserklärung. Kommt es zu einer Abschiebung, können öffentliche Stellen an die Gastfamilie mit finanziellen Forderungen herantreten. Eine Abschiebekostenversicherung kommt für diese Kosten auf.
Weitere Versicherungen rund ums Au-pair
Wenn Ihr Au-pair nach dem Jahr in Deutschland bleiben möchte – zum Beispiel für einen Sprachkurs, ein Studium oder ein Praktikum – bietet DR-WALTER passende Anschluss-Versicherungen, die alle behördlichen Anforderungen erfüllen.
Der Wechsel ist nahtlos geregelt und Ihre Verantwortung als Gastfamilie endet klar mit dem Au-pair-Aufenthalt.
Sie kommen aus Deutschland und planen einen Au-pair-Aufenthalt im Ausland?
Mit Protrip World, der internationalen Au-pair- und Auslandskrankenversicherung von DR-WALTER, sind Sie weltweit bestens abgesichert.