Auf welche Aspekte sollten Sie bei einer Au-pair-Versicherung achten? Wir haben für Sie wichtige Punkte zusammengestellt, die für AU-PAIR24 sprechen.
Die Anforderungen an eine Versicherung für ausländische Au-pairs sind vielfältig. Neben den Regelungen einzelner Konsulate und Botschaften müssen die Freizügigkeitsverordnung/EG, das deutsche Aufenthaltsrecht und das deutsche Arbeitsrecht beachtet werden. AU-PAIR24 wird von allen Behörden anerkannt, da sie sämtliche Anforderungen erfüllt.
Bei der Entwicklung von AU-PAIR24 haben wir Ihre Situation als Gastfamilie in den Mittelpunkt gerückt. Da wir bereits seit 60 Jahren Au-pair-Versicherungen anbieten, kennen wir die Bedürfnisse von Gastfamilien sehr genau.
AU-PAIR24 ist mehr als eine Reisekrankenversicherung. Sie erhalten neben einem umfassenden Auslandskrankenschutz auch eine Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung.
Sie können AU-PAIR24 in wenigen Minuten über unseren sicheren Server abschließen. Sie erhalten dann umgehend Ihre Versicherungsbestätigung. Außerdem erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Versichertenkarte für Ihr Au-pair.
Vorsicht: Manche Versicherungen lehnen trotz bestehender Versicherung Erstattungen ab, wenn das Au-pair zum Zeitpunkt des Schadens keinen gültigen Au-pair-Status in Deutschland hat. Das kann Ihnen bei uns nicht passieren: Der Versicherungsschutz unserer Produkte ist nicht an den Au-pair-Status geknüpft.
Während des Aufenthaltes in Deutschland besteht Versicherungsschutz für die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen. Wir versichern darüber hinaus unvorhersehbare Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) zurückzuführen sind, soweit bei Vertragsabschluss der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Sonderregelungen gelten lediglich für TBC- und Tumorerkrankungen sowie HIV-Infektionen und chronische Nierenerkrankungen.
Zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie das Ärzte-Info-Ticket. Wenn Sie dieses Ticket bei Ihrem Arzt- oder Krankenhausbesuch vorlegen, kann der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit uns abrechnen.
Vorsicht: Einige Anbieter von Reiseversicherungen nennen ihr Produkt Au-pair-Versicherung, obwohl kein Schutz für Au-pair-Tätigkeiten besteht. Unsere Haftpflichtversicherung umfasst die Privathaftpflicht des Au-pairs und eine Berufshaftpflicht für Au-pair-Tätigkeiten.
Neben dem normalen Schutz bieten wir Ihnen eine wichtige zusätzliche Absicherung: Vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen sind bis zur Höchstsumme mitversichert.
Wir berechnen die Beiträge nach der Anzahl der angefangenen Monate. Verlässt das Au-pair Ihre Familie früher als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau zum Kündigungseingang abzurechnen. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Heutzutage reisen viele Au-pairs aus Kostengründen mit dem Bus nach Deutschland ein. Die Fahrt dauert oft lange und geht durch eine Vielzahl von Ländern. Für die Durchreiseländer bestand in der Vergangenheit meist kein Versicherungsschutz, da die Versicherung aus dem Heimatland nicht mehr galt und die Au-pair-Versicherung erst ab Einreise nach Deutschland begann.
Für einen besseren Schutz der Au-pairs haben wir den Versicherungsschutz erweitert. Bei einer ordnungsgemäßen Versicherungsanmeldung Ihres Au-pairs sind Hin- und Rückreise mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem Ihr Au-pair das Heimatland verlässt, ab Grenzüberschreitung. Für die Rückreise gilt: Schutz besteht bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hin- und Rückreisen auf direktem Wege, die nicht länger als 2 Tage dauern.
AU-PAIR24 gilt auch, wenn Sie Ihr Au-pair mit in den Urlaub nehmen oder Ihr Au-pair alleine Urlaub macht. Schutz besteht bei Reisen bis zu 6 Wochen weltweit, auch im Heimatland des Au-pairs.
Bei AU-PAIR24 haben Sie nur einen Ansprechpartner. Beratung, Vertragsbearbeitung, Zahlungsabwicklung und Schadensregulierung erfolgen durch Mitarbeiter unseres Hauses.