Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von AU-PAIR24 detailliert aufgeführt.
Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:
Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlungen sind erstattungsfähig bis zum 2,3-fachen Satz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - bei Leistungen nach dem Abschnitt A, E oder O der GOÄ bis zum 1,8-fachen Satz, bei Leistungen nach dem Abschnitt M und nach Nummer 437 der GOÄ bis zum 1,15-fachen Satz - und bis zum 2,3-fachen Satz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Tuberkulose-Erkrankungen haben in den letzten Jahren gerade in den ehemaligen Ostblockstaaten stark zugenommen. Bitte achten Sie im Interesse der Gesundheit Ihrer Familie darauf, dass sich Ihr Au-pair unmittelbar vor der Einreise einem aktuellen Test (Röntgenbild oder Intrakutantest nach Mendel-Mantoux) unterzieht. Dieser Test, der nicht älter als drei Monate sein sollte, schützt Sie vor dem gesundheitlichen Risiko einer mitgebrachten TBC-Erkrankung.
Neben dem gesundheitlichen Risiko gehen Sie ohne Test auch ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn eine mitgebrachte TBC-Erkrankung ist – wie alle mitgebrachten Erkrankungen – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
In einigen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die erstattungsfähigen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. In den folgenden Fällen bestehen wir auf einem Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn:
Im ambulanten Bereich bei:
Im Zahnbereich bei:
Ohne unsere schriftliche Zusage zum Heil- und Kostenplan beschränkt sich die Erstattung dieser o. g. Leistungen auf 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Mit der Au-pair-Versicherung AU-PAIR24 ist das Au-pair in seiner Eigenschaft als Privatperson und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeiten haftpflichtversichert.
Vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, sind – genauso wie Schäden an Dritten – in allen AU-PAIR24-Produkten bis zur jeweiligen Höchstsumme mitversichert.
Bei AU-PAIR24 profitieren Sie von einem besonderen Versicherungsschutz. Wenn Ihr Au-pair Schäden an einer angemieteten Wohnung verursacht, sind diese Schäden bis zur Summe von 100.000 € mitversichert. Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie sind ebenfalls – mit einem Selbstbehalt von 250 € je Schadenfall – versichert.
Die Besonderheit bei der Haftpflichtversicherung von AU-PAIR24: Sie umfasst die Privathaftpflicht des Au-pairs und eine Berufshaftpflicht für Au-pair-Tätigkeiten. Zudem bietet sie eine Deckungssumme von bis zu zwei Millionen Euro.
Die Produktvarianten AU-PAIR24 L und Z bieten Ihnen außerdem die Absicherung des Schlüsselrisikos: Verliert Ihr Au-pair Ihre privaten Wohnungsschlüssel, sind die entstehenden Kosten bis zur Höhe von 500 € abgesichert.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein ausreichender, anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Die Haftpflichtversicherung von AU-PAIR24 umfasst folgenden Versicherungsschutz:
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.
Details zu AU-PAIR24 Haftpflichtversicherung anschaulich dargestellt. (2 Min.)
Die Unfallversicherung von AU-PAIR24 umfasst folgenden Versicherungsschutz:
Die genauen Leistungen und die genauen Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.
Bei behördlich angeordneter Abschiebung des Au-pairs übernimmt die Abschiebekostenversicherung die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 €, wenn Ansprüche gegen die Gastfamilie geltend gemacht werden.
Die Abschiebekostenversicherung leistet auch nach Ende der Versicherung, wenn das Au-pair entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik Deutschland doch nicht verlassen hat.