Was tun bei Haftpflichtschäden?

Die Haftpflichtversicherung regelt finanzielle Ansprüche, die Ihr Au-pair durch fehlerhaftes Verhalten verursacht. Versichert sind - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - die Gefahren des täglichen Lebens sowie die Au-pair-Tätigkeit. Neben den Ansprüchen Dritter sind auch vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen bis zur Höchstsumme mitversichert. Mitversichert sind außerdem Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie.

Bitte teilen Sie uns Haftpflichtschäden umgehend mit.

Die Meldung aller Haftpflichtschäden erfolgt über:
DR-WALTER GmbH
Abteilung Leistung
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
E leistung@dr-walter.com

T +49 2247 9194-31
F +49 2247 9194-20

Hier finden Sie die passenden Schadensformulare.

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