Die Haftpflichtversicherung regelt finanzielle Ansprüche, die Ihr Au-pair durch fehlerhaftes Verhalten verursacht. Versichert sind - im Rahmen der gesetzlichen Regelungen - die Gefahren des täglichen Lebens sowie die Au-pair-Tätigkeit. Neben den Ansprüchen Dritter sind auch vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen bis zur Höchstsumme mitversichert. Mitversichert sind außerdem Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie.
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Die Meldung aller Haftpflichtschäden erfolgt über:
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