Was tun im Krankheitsfall?

Bauchschmerzen, Zahnschmerzen, psychische Probleme? Gehen Sie zum Arzt! Als Au-pair sind Sie im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Ablauf im Schadensfall

Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für ambulante Behandlungen:

  1. Gehen Sie erst zu einem Hausarzt (Allgemeinarzt), bevor Sie einen Spezialisten oder ein Krankenhaus aufsuchen.
  2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.
  3. Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen zustimmungspflichtig sind und dass Sie für diese Behandlungen einen Heil- und Kostenplan benötigen.

1. Hausarzt aufsuchen

Der Hausarzt übernimmt im Krankheitsfall die Betreuung in Diagnostik und Therapie und koordiniert den weiteren Behandlungsbedarf. Dazu gehört auch, dass er im Einzelfall beurteilt, ob die Behandlung durch ihn selbst erfolgen kann oder ob es sinnvoll ist, fachärztlichen Rat hinzuzuziehen.
Durch die Koordinierung des Hausarztes können Therapien besser aufeinander abgestimmt sowie unnötige Doppeluntersuchungen und unverträgliche Therapieformen vermieden werden. Die medizinischen Leistungen werden besser verzahnt und Kosten reduziert. Diese Empfehlung gilt natürlich nicht für den notwendigen Besuch beim Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt.

2. Ärzte-Info-Ticket vorlegen

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang entnehmen.
Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:

Ärzte-Info-Ticket.

3. Nach Heil- und Kostenplan fragen

In einigen Fällen muss vor Beginn der Heilbehandlung eine schriftliche Leistungszusage bei unserem Büro eingeholt werden, um die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. Hierzu ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes des behandelnden Arztes oder Zahnarztes erforderlich.

Für welche Behandlungen Sie einen Heil- und Kostenplan benötigen, erfahren Sie hier .

Ihr Arzt kann uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan faxen. Die Bearbeitung der Heil- und Kostenpläne erfolgt innerhalb von einem Arbeitstag. Mit Eilvermerk versehene Heil- und Kostenpläne werden innerhalb von zwei Stunden geprüft.
Wir empfehlen, bei allen aufwändigen Behandlungen vorab einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Denn eine vorherige Rücksprache mit uns über vorgesehene Behandlungen gibt Ihnen und dem behandelnden Arzt Planungssicherheit und verhindert Missverständnisse.

Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?

Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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