Was tun bei Zahnschmerzen?

Sie haben Zahnschmerzen? Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:

  1. Gehen Sie zu einem Zahnarzt Ihrer Wahl.
  2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.
  3. Weisen Sie den Zahnarzt darauf hin, dass einige Behandlungen zustimmungspflichtig sind und dass Sie für diese Behandlungen einen Heil- und Kostenplan benötigen.

1. Zahnarzt Ihrer Wahl aufsuchen

Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen. Wir empfehlen niedergelassene Ärzte mit Zulassung für alle Kassen. Sie können auch in eine zahnärztliche Privatklinik gehen. Die dort berechneten Gebühren liegen allerdings oft über dem versicherten Leistungsrahmen.

2. Ärzte-Info-Ticket vorlegen

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang entnehmen.

Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:

Ärzte-Info-Ticket.

3. Nach Heil- und Kostenplan fragen

Nicht alle Zahnbehandlungen sind versichert. Und in einigen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die erstattungsfähigen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. Wir unterscheiden zwischen Notfallbehandlung und medizinischem Nachholbedarf.

Notfallbehandlung ist versichert

Bei Zahnschmerzen werden Sie in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung).

Medizinischer Nachholbedarf ist ausgeschlossen

Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Au-pair vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu schützen. Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen sind deshalb nicht versichert.

In den folgenden Fällen bestehen wir auf einem Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn:

  • Behandlung von mehr als zwei Zähnen während des Versicherungszeitraumes,
  • Parodontalerkrankungen,
  • Behandlungen, deren Rechnungsbetrag erwartungsgemäß höher als 250 € sein wird.

Ohne unsere schriftliche Zusage zum Heil- und Kostenplan beschränkt sich die Erstattung dieser oben genannten Leistungen auf 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.

Ihr Zahnarzt kann uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan faxen. Die Bearbeitung der Heil- und Kostenpläne erfolgt innerhalb von einem Arbeitstag. Mit Eilvermerk versehene Heil- und Kostenpläne werden innerhalb von zwei Stunden geprüft.

Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?

Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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