Sie haben Zahnschmerzen? Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:
Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen. Wir empfehlen niedergelassene Ärzte mit Zulassung für alle Kassen. Sie können auch in eine zahnärztliche Privatklinik gehen. Die dort berechneten Gebühren liegen allerdings oft über dem versicherten Leistungsrahmen.
Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung
im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige
Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum
Versicherungsumfang entnehmen.
Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:
Nicht alle Zahnbehandlungen sind versichert. Und in einigen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die erstattungsfähigen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. Wir unterscheiden zwischen Notfallbehandlung und medizinischem Nachholbedarf.
Bei Zahnschmerzen werden Sie in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung).
Sinn und Zweck der Versicherung ist es, das Au-pair vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu
schützen. Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von unterversorgten oder tief
frakturierten Zähnen sind deshalb nicht versichert.
In den folgenden Fällen bestehen wir auf einem Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn:
Ohne unsere schriftliche Zusage zum Heil- und Kostenplan beschränkt sich die Erstattung dieser oben genannten Leistungen auf 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Ihr Zahnarzt kann uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan faxen. Die Bearbeitung der Heil- und Kostenpläne erfolgt innerhalb von einem Arbeitstag. Mit Eilvermerk versehene Heil- und Kostenpläne werden innerhalb von zwei Stunden geprüft.
Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?
Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!