Leistungsausschlüsse klipp und klar
Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,
- die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
- die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des
vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht.
In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:
- Krankheiten oder Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland alleiniger Grund
oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war.
- Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger
Durchführung der Reise stattfinden mussten.
- Behandlungen wegen bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes
bestehender TBC- und Tumorerkrankungen und für Behandlungen wegen HIV-Infektionen
(AIDS) und chronischer Nierenerkrankungen.
- Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Gebisssanierungen, umfangreiche Zahnsanierungen und die Behandlung von
unterversorgten oder tief frakturierten Zähnen.
- Prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich der Entfernung von
Zahnbelägen. Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays,
mit Ausnahme der
unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
- Kieferorthopädie.
- Hilfsmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme
der unter Leistungen im Detail genannten
Leistungen.
- Bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Schwangerschaften.
- Kosten, die durch die Behandlung eines Neugeborenen entstehen.
- Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen.
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Behandlungen wegen Akne und Haarausfalls sowie für Maßnahmen
zur Muttermal- und Warzenentfernung.
- Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
- Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
- Kosmetische Behandlungen.
- Bescheinigungen und Gutachten.
- Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
- Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Unfallversicherung:
- Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
- Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, z. B. Rückenleiden durch ständiges
Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Unfall-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Haftpflichtversicherung:
- Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen
entstehen.
- Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.